Auf eine Beitrittsgebühr von Neumitgliedern verzichten wir.

Es gelten folgende Jahresbeiträge (in Euro):

  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre: frei
  • Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre: 80,-
  • Schüler, Studenten und Azubis ab 18 bis einschl. 27 Jahre: 110,-
  • Erwachsene: 250,-
  • Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften: 400,-
  • Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften mit 1 Kind: 450,-
  • Familien mit Kindern unter 18 Jahren oder mit Kindern in der Ausbildung, ohne Rücksicht auf Anzahl: 500,-
  • Passive Mitglieder: 40,-
  • Aktive Erwachsene und Schüler, Studenten und AZUBIs über 18 Jahre müssen einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 30,- Euro zusammen mit den Jahresbeiträgen entrichten.
    Sie erhalten dafür eine entsprechende Verzehrkarte, die in der folgenden Wintersaison bis zum 30.04. im Clubhaus eingelöst werden kann.
    (Entfällt ab Geschäftsjahr 2024)
  • Außerdem werden jedem erwachsenen Mitglied ab 18 Jahren 50,- Euro berechnet, deren Rückerstattung in Form von Arbeitseinsatz (5 Stunden je 10,- Euro) erzielt werden kann. Eheleute können sich hier gegenseitig vertreten.
  • Neumitglieder sind in der ersten Saison vom Arbeitseinsatz befreit.
    Ebenfalls befreit vom Arbeitseinsatz sind Mitglieder ab 80 Jahren.

Die Beitragsordnung 2025

Es gelten folgende Jahresbeiträge (in Euro):

  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre: frei
  • Jugendliche unter 18 Jahren: 90 EUR
  • Junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre: 120 EUR
  • Erwachsene: 260 EUR
  • Erwachsene Einzelpersonen mit einem oder mehreren Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren): 330 EUR
  • Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften: 400 EUR
  • Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern (Jugendliche unter 18 Jahren): 460 EUR
  • Passive Mitglieder: 40 EUR

Außerdem werden jedem aktiven Mitglied ab 18 Jahren 50 EUR berechnet, deren Rückerstattung in Form von Arbeitseinsatz (5 Stunden je 10 EUR) erzielt werden kann. Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften können sich hier gegenseitig vertreten. Die Gewinnung eines Werbepartners gemäß Werbekonzept zählt als Arbeitseinsatz.

Neumitglieder sind in der ersten Saison vom Arbeitseinsatz befreit.
Ebenfalls befreit vom Arbeitseinsatz sind Mitglieder ab 80 Jahren.

Auf eine Beitrittsgebühr von Neumitgliedern verzichten wir.

Stichtag für die Alterseinstufung ist der Beginn des Geschäftsjahres am 01. Januar.

 

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2025

Gastspieler:

  • Gastspieler (Außenplätze) pro Gast und Einzel (60min) / Doppel (120min): 16,00 EUR
  • Bei Buchung durch ein Mitglied wird ein Rabatt von 40% gewährt